Vertragsrecht

Haben Sie sich schon einmal gefragt, warum man eigentlich schriftliche Verträge abschließt?

Die Antwort ist einfach: Sie dienen der Beweisführung sowie dem Schutz der eigenen Interessen im Falle eines Streits oder Gerichtsverfahrens. Gerade der Vertragsinhalt – sorgfältig durchdacht und unter Berücksichtigung der wesentlichen Interessen des Mandanten formuliert – entscheidet häufig darüber, ob sich ein Konflikt erfolgreich bewältigen lässt.

Viele Unternehmer entscheiden sich dafür, ihre Geschäftstätigkeit über die Landesgrenzen hinaus auszudehnen – und eines der häufigsten Expansionsziele ist Deutschland.

Deshalb empfiehlt es sich, vor der Unterzeichnung jeglichen Vertrags – sei es ein Subunternehmervertrag, Werkvertrag oder Dienstleistungsvertrag – den Inhalt mit unserer Kanzlei abzustimmen.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen:

  • die Erstellung von Verträgen,
  • eine umfassende Analyse, Anpassung und Optimierung von Vertragsklauseln – sowohl Ihrer eigenen Verträge als auch der von Dritten – unter Berücksichtigung des deutschen Rechts und zum Schutz Ihrer Interessen,
  • Beratung zur Auslegung bereits abgeschlossener Verträge – insbesondere hinsichtlich der Rechte der Parteien, wie z. B. der Möglichkeit zur Kündigung, Geltendmachung von Ansprüchen oder dem Abschluss von Vergleichen,
  • Begleitung bei Vertragsverhandlungen – schriftlich sowie persönlich oder per Videokonferenz,
  • organisatorische Unterstützung bei der Abwicklung von Verträgen mit besonderen Formerfordernissen,
  • Vertretung in Streitigkeiten im Zusammenhang mit bereits abgeschlossenen Verträgen.

Die Themen Vertragsabschluss, Vertragserfüllung und Vertragsbeendigung gehören zum Alltag unserer Kanzlei im Rahmen der laufenden Betreuung von Unternehmen, die auf dem deutschen Markt tätig sind.

Dank unserer fundierten Kenntnisse sowohl des deutschen Rechts als auch der dort geltenden Marktstandards bieten wir Lösungen an, die sicher, wirksam und im besten Sinne auf den Schutz Ihrer Interessen ausgerichtet sind.

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