Anwaltskanzlei Bickert

Erbrecht

Das Thema Erben und Testament ist fast immer emotional geladen und nur selten rational. Durch unterlassene Verfügung von Todes wegen sorgen Erblasser oft für ewigen Streit unter den Erben. Ob mit oder ohne Testament, wir vertreten Sie im Erbscheinverfahren in Polen und in Deutschland und stehen Ihnen mit kompetenter Rechtsberatung u.a. in Bereichen:

■ Pflichtteil im Erbrecht,
■ Annahme und Abschlagung der Erbschaft,
■ Erbschein, Europäisches Nachlasszeugnis,
■ Erbschaftsschulden,
■ Testamentgestaltung und Prüfung
zur Verfügung.

Bei den Sachverhalten mit Auslandsberührung sind oft anhand der internationalen Regelungen die zuständige Gerichtsbarkeit und das anwendbare Recht zu bestimmen. In einigen Fällen hat der Mandant eine Wahl, vor welchem Gericht er seine Rechte durchsetzen möchte. Die Frage, ob ein Antrag vor deutschen oder vor polnischen Gerichten gestellt wird, wird sorgfältig abgewogen und zum Vorteil unseres Mandanten in die Entscheidung einbezogen.

Email:

bickert.monika@web.de

Telefon:

+49 (069) 59602935

Mobiltelefon:

(+49) 176 997 84526

Fax:

+49 (069) 59602932

Kostenlose
Rechtsberatung