Anwaltskanzlei Bickert

Forderungseinzug & Inkassorecht

Unsere Kanzlei bietet Rechtsdienstleistungen im Bereich des Forderungseinzugs in grenzüberschreitenden Fällen Deutschland – Polen an. Ansprüche einzuziehen und sie schnell und effektiv zu prozessieren, eventuell bis hin zur Zwangsvollstreckung, das ist sowohl für Privatpersonen als auch für Geschäftstreibende zunehmend von großer Bedeutung. Unser Ziel ist es, Forderung unseres Mandanten von einem zahlungsunwilligen Schuldner mit Sitz oder Wohnsitz in Deutschland oder Polen einzutreiben.

Schuldner wenden oft sehr erfinderische Methoden an, um die Rückzahlung einer Forderung umzugehen. Sie beantworten nicht die Korrespondenz, gehen nicht ans Telefon, wechseln den Wohnort, verstecken Vermögenswerte, lösen ihr eigenes Bankkonto auf und verwenden das Bankkonto einer anderen Person, um die Vollstreckung vom Bankkonto zu verhindern usw. Alle diese Maßnahmen sind uns gut bekannt und bereiten uns keine Schwierigkeiten bei der Bearbeitung.

Wir vertreten Sie sowohl vorgerichtlich als auch gerichtlich im Mahn-, Gerichts- und Vollstreckungsverfahren in Deutschland und Polen.

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bickert.monika@web.de

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(+49) 176 997 84526

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