Transgraniczne wykonanie testamentu – Polska i Niemcy Kompleksowa obsługa prawna spraw spadkowych i wykonywania testamentów

Grenzüberschreitende Testamentsvollstreckung – Polen und Deutschland

Umfassende rechtliche Betreuung in grenzüberschreitenden Erbfällen und bei der Testamentsvollstreckung

Unsere Kanzlei bietet rechtliche Beratung und Unterstützung im Bereich der grenzüberschreitenden Testamentsvollstreckung, insbesondere in Erbfällen, bei denen sich Nachlassvermögen sowohl in Polen als auch in Deutschland befindet.

Internationale Erbfälle erfordern nicht nur fundierte Kenntnisse des Erbrechts, sondern auch eine effiziente Koordination rechtlicher und organisatorischer Maßnahmen in verschiedenen Staaten.

Dies gilt insbesondere dann, wenn der Erblasser beispielsweise seinen Wohnsitz in Deutschland hatte, Vermögenswerte in Polen hinterlassen hat oder die Erben in unterschiedlichen Ländern leben.

Unsere Kanzlei bietet rechtliche Betreuung in polnischer und deutscher Sprache unter Berücksichtigung des deutschen, polnischen sowie europäischen Erbrechts.

Unser Leistungsspektrum:

1. Prüfung von Testamenten und der Rechtsstellung der Erben

  • Prüfung und rechtliche Bewertung von Testamenten, die in Polen oder Deutschland errichtet wurden,
  • Bestimmung des auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anwendbaren Rechts sowie der internationalen Zuständigkeit der Gerichte,
  • Prüfung der Rechtsstellung von Erben, Vermächtnisnehmern sowie Pflichtteilsberechtigten.

2. Nachlassvermögen in Polen und Deutschland

  • Ermittlung und Erfassung von Nachlassvermögenswerten, insbesondere Immobilien, Bankkonten und Gesellschaftsbeteiligungen,
  • Korrespondenz mit Banken, Gerichten, Notaren und Behörden,
  • Rechtliche Betreuung bei Angelegenheiten im Zusammenhang mit Nachlassimmobilien in Polen und Deutschland,
  • Koordination der Veräußerung von Nachlassgegenständen,
  • Unterstützung bei der Beschaffung erbrechtlicher Dokumente und Nachweise, insbesondere des Europäischen Nachlasszeugnisses (ENZ).

3. Nachlassabwicklung und Nachlassauseinandersetzung

  • Prüfung der Nachlassverbindlichkeiten,
  • Rechtliche Beratung bei der Befriedigung von Nachlassgläubigern,
  • Ausarbeitung von Vereinbarungen zwischen den Erben,
  • Koordination der Nachlassauseinandersetzung und Vermögensverteilung,
  • Unterstützung bei der Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Testamentsvollstreckung.

4. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

In Erbfällen, die rechtliche oder organisatorische Maßnahmen in beiden Ländern erfordern, koordiniert unsere Kanzlei die Zusammenarbeit mit den zuständigen Notaren, Steuerberatern, Sachverständigen und weiteren Fachleuten.

Beratung bei der Anordnung einer Testamentsvollstreckung

Unsere Kanzlei berät auch Personen, die ein Testament errichten möchten und die Anordnung einer Testamentsvollstreckung in Betracht ziehen.

Insbesondere prüfen wir die Zweckmäßigkeit einer Testamentsvollstreckung in Fällen, in denen:

  • sich Nachlassvermögen in mehreren Staaten befindet,
  • die Erben in unterschiedlichen Ländern leben,
  • Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen zum Nachlass gehören,
  • Konflikte zwischen den Erben zu erwarten sind,
  • der Erblasser eine professionelle Verwaltung seines Vermögens bis zur Nachlassauseinandersetzung sicherstellen möchte.

Warum unsere Kanzlei?

  • Kenntnisse des deutschen und polnischen Rechtssystems sowie Erfahrung in der Betreuung grenzüberschreitender Erbfälle – rechtliche Beratung und Vertretung unter Berücksichtigung der Besonderheiten beider Rechtsordnungen sowie der Vorschriften des europäischen Erbrechts,
  • zweisprachige Kommunikation – rechtliche Betreuung und Kommunikation mit den Verfahrensbeteiligten in deutscher und polnischer Sprache,
  • Koordination grenzüberschreitender Nachlassangelegenheiten – Unterstützung bei der Organisation und Durchführung von Maßnahmen, die eine Zusammenarbeit mit Behörden, Institutionen und Fachleuten in Polen und Deutschland erfordern.

Die Vergütung unserer Kanzlei wird individuell vereinbart. Dabei berücksichtigen wir insbesondere den Wert und die Zusammensetzung des Nachlasses, den Umfang der beauftragten Tätigkeiten sowie die rechtliche und tatsächliche Komplexität des jeweiligen Falls.

Je nach Art und Umfang des Mandats kann eine Vergütung auf Stundenbasis oder eine gesonderte Vergütungsvereinbarung für bestimmte Leistungen getroffen werden.

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Monika Bickert

Radca Prawny

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